Leistungen durch den Verein BIKE TEAM GINNER
Voraussetzungen für den Erhalt von Leistungen für Athletinnen und Athleten des BIKE TEAM GINNER
Grundlage ist eine aufrechte Mitgliedschaft beim Bike Team Ginner Waidhofen/Ybbs.
Startgelder werden nur erstattet, wenn...
...im Bike Team Ginner Vereinsdress gelaufen oder gefahren wurde, oder
...bei der Siegerehrung ein Bike Team Ginner Vereinsdress getragen wurde, oder
...ein Foto vor/während/nach dem Wettkampf entstanden ist, auf dem das Bike Team Ginner Vereinsdress getragen wurde.
…Fotos und Berichte von den Wettkämpfen an den Vorstand des Bike Team Ginner geschickt werden.
…am Ende der Saison eine nachvollziehbare, ordnungsgemäß durchgeführte Abrechnung beim Vorstand des Bike Team Ginner eingereicht wird.
…eine aktive Beteiligung am Vereinsleben des Bike Team Ginner erkennbar ist, wie zum Beispiel die Mithilfe und Teilnahme bei den eigenen Veranstaltungen (Bergzeitfahren, Buchenbergtrophy, 5-Stundenrennen,…) oder die Teilnahme an Ausfahrten, Sitzungen und gemeinsamen Events wie Schitage, Sportwochenenden, Frühjahrs- und Herbstausfahrten usw.
Der Vereinsvorstand behält sich vor über die Höhe der refundierten Startgelder, je nach Erfüllung der obigen Punkte, zu entscheiden.